Erstellt am: 2. April 2025
Die Planung einer Terrasse bedarf besondere Rücksicht auf die Umgebung des geplanten Projekts. Wo sie letztendlich gebaut wird, ist abhängig von der Nutzungsklasse. Nach der DIN EN 1991-1 gibt es unterschiedliche Nutzungskategorien für die Fläche des Terrassenbaus. Es wird zwischen privater bodennaher Terrasse, privater Dachterrasse und öffentlicher Terrasse unterschieden.
Inhalt: Terrassenarten | Nutzlasten | Unterbau | Terrasse im Bestand | Dachterrasse | Terrasse planen
Im Bauwesen beschreibt die Nutzlast bewegliche oder veränderliche Einwirkungen auf das entsprechende Bauteil z. B. durch Personen, Maschinen oder Einrichtungsgegenstände. Die Stärke ist, dass zufällig plötzliche Veränderungen berücksichtigt werden.
Beispiel:
1 kN = 100 kg à 5 kN/m² = 500 kg/m²
➡ Dies bedeutet, dass bei einer 5 kN Terrasse 500 kg auf den Quadratmeter anfallen.
Wichtig: Bei der Nutzungsklasse ist es entscheidend, wo und mit welcher Nutzung die Terrasse geplant wird. Dieser Vorgang dient, um die Dimensionierung der Unterkonstruktion festzulegen sowie um den Abstand der Auflagerpunkte und die Tragfähigkeit des Untergrundes festzumachen. Ein tragfähiger Untergrund ist für eine Terrasse grundsätzlich das A und O.
Terrasse für Privatnutzung
Folgend ein Beispiel eines Terrassenbaus mit einer Aufbauhöhe von max. 60 cm, welche für die private Nutzung (z. B. im Garten) gedacht ist.
Wie sieht der genaue Vorgang aus, um den Untergrund für eine Terrasse dieser Art vorzubereiten?
Eine weitere praktische Möglichkeit für eine Terrasse, ist eine Terrasse im Bestand zu überbauen. Der Vorteil ist in jedem Fall, dass das Entsorgen der alten Fläche und der Materialien wegfällt. Allerdings sind zwei wichtige Faktoren bei der Planung zu beachten.
Achtung: Terrassen aus Holz oder WPC können nicht überbaut werden!
Sollte eine Terrasse nicht tragfähig genug sein, um dies umzusetzen, besteht die Möglichkeit Punkt- oder Streifenfundamente einzuarbeiten. Wie sieht die Planung hier aus?
Eine Dachterrasse kann neu geplant oder nachträglich immer noch errichtet werden. Wer mit dem Gedanken spielt, sollte vor dem Bau einige Regeln sowie Bauvorschriften befolgen und zunächst erfragen, ob das Terrassenprojekt genehmigungspflichtig ist. Hierunter fällt vor allem die Prüfung der Statik durch eine Fachfirma. Die Konstruktion muss im Vornherein geprüft werden, um die Tragfähigkeit sicherzustellen. Ist diese nicht gegeben, kann mit den entsprechenden Arbeiten auch nicht begonnen werden. Auch in puncto Abdichtungen sollte Acht gegeben werden, um frühzeitig kleinste Undichtheiten und Leckagen zu verhindern. Wird dies nicht berücksichtigt, kann es verheerende Folgen nach sich ziehen. Zusätzlich sollte die Terrasse über eine ausreichende Wärmedämmung verfügen – je nach Dämmstofftyp sind dies 50 kPa bei 2 % Stauchung. Ein Dämmstoffhersteller kann hier selbstverständlich noch weitere wichtige Informationen liefern.
Folgende Tipps sollten noch beachtet werden:
Für den Unterbau der Terrasse eignet sich Kork als eine gute Trennlage. Dadurch wird die Weichmacherwanderung verhindert und die Abdichtung geschützt.
Tipp: Wer sich an unzähligen Sonnenstunden erfreuen möchte, sollte seine Terrasse auf nach Süden ausrichten.
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